Freiheit für alte Tomatensorten! Gärtnerin schlägt dem Saatgutgesetz ein Schnippchen
Ungefähr 10.000 verschiedene Tomatensorten bietet uns die Natur, und nur höchstens 10 davon gibt es im Supermarkt zu kaufen. Wie kann das sein? Das deutsche Saatgutverkehrsgesetz und die EU-Vorschriften regeln, welche Nutzpflanzen auf dem Markt zugelassen sind und welche nicht. Die Beschaffenheit der Früchte ist genau festgelegt – und was den Normen nicht entspricht, wird aussortiert. Doch es gibt noch Menschen, die sich um den Erhalt und die Verbreitung alter Sorten kümmern, obwohl sie sich damit am Rande der Legalität bewegen.
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